Das Gesetz erlaubt, erst ein halbes Jahr vor Erreichen des vorgeschriebenen Alters der jeweiligen Führerscheinklasse mit der Ausbildung zu beginnen.
Daher ist es zweckmäßig, erst zu diesem Zeitpunkt die Fahrschulausbildung anzufangen und den Antrag zu stellen. Hier sind die Altersbeschränkungen für den Ausbildungsstart. Du darfst beginnen ...
- mit 14½ Jahren:
Für Mofa-Prüfbescheinigung und Klasse AM
- mit 15½ Jahren:
Für Klasse A1, L
- mit 16½ Jahren:
Für Klasse B, BE/B96 (im Fall von "BF17")
- mit 17½ Jahren:
Für Klasse B, BE/B96 und A2
- mit 23½ Jahren:
Für Klasse A (Direkteinstieg)
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Wir führen keinen Probeunterricht durch!